Menschenhandel
ZONTA e.V. gegen Menschenhandel,
Bild eingestellt mit Genehmigung von ZONTA e.V. Lübeck
Aktuelles
Richtlinie (EU) 2024/1712
des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13. Juni 2024 zur Änderung der RL 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer, ABl.-EU L v. 24.06.24 (zweite EU-Opferschutzrichtlinie)
erweitert den Begriff und die Reichweite des Menschenhandels und ist bis 2026 in §§ 232-233b StGB umzusetzen.
Die RL findet Anwendung in allen EU-Staaten.
Opt-out-Staaten:
Irland hat Beteiligung erklärt.
Dänemark - keine Anwendung.
Stand März 2026
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