Till Mehrings 

Hochschule Bund

Menschenhandel

ZONTA e.V. gegen Menschenhandel,

Bild eingestellt mit Genehmigung von ZONTA e.V. Lübeck




Aktuelles


Richtlinie (EU) 2024/1712 

des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13. Juni 2024 zur Änderung der RL 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer, ABl.-EU L v. 24.06.24 (zweite EU-Opferschutzrichtlinie)

erweitert den Begriff und die Reichweite des Menschenhandels und ist bis 2026 in §§ 232-233b StGB umzusetzen.

Die RL findet Anwendung in allen EU-Staaten.

Opt-out-Staaten:

Irland hat Beteiligung erklärt.

Dänemark - keine Anwendung.


Stand März 2026