Till S.-Mehrings 

Hochschule des Bundes

Schengener Visa-System 


Stand März 2021









Bild: Visamarke und Visumantrag - Quelle: Deutsches Konsulat in Moskau - und ePässe von Georgien und Republik Moldau (altes Design), visafreie Einreise für einen Aufenthalt bis 90 Tage in 180 Tagen im Schengen-Raum seit 2014 (Moldau) und 2017 (Georgien) - Quelle: Konsulate der Ausstellerstaaten.







EU-Rechtsakte






1. EUVisaVO


Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.11.2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind

ABl.-EU L 303/39 vom 28.11.2018
In Kraft getreten 18.12.2018

 

Visapflicht (Anhang I) und Visabefreiung (Anhang II) für Einreisen für eine Aufenthaltsdauer bis zu 90 in 180 Tagen. Zuletzt in Anhang II aufgenommen:


2014 Republik Moldau (nur mit ePass)

2017 Georgien (nur mit ePass)

2017 Ukraine (nur mit ePass)

2021 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Drittstaat infolge Brexit)


2. EU-Visakodex


Letzte Änderung


Verordnung (EU) 2019/1155 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)


ABl.-EU L 188/25 vom 12.07.2019

In Kraft getreten 02.08.2019

In Anwendung seit 02.02.2020


Regelung des Visumantrags- und Erteilungsverfahrens für Schengen-Visa Kat C für Einreisen zum Zweck von Aufenthalten bis zu 90 in 180 Tagen im Hoheitsgebiet der Schengen-Vollanwenderstaaten


Einführung des neuen Designs für die Visamarke durch die

 

17. VO zur Änderung der AufenthV vom 14.01.2019

BGBl. I 10 vom 22.01.2019


in Anlage 13a AufenthV die neue Visa-Marke eingeführt. Seit 21.12.2019 darf nur noch das neue Design verwendet werden, bei Jahres-Visa werden noch die alten Visa-Marken in Umlauf sein.. 


3. Visa-Erleichterungsabkommen 

 

Mit


Stand 22.02.2021


bestehen Abkommen über die Erleichterung der Visa-Erteilung mit folgenden Drittstaaten als Vertragspartner.


Albanien

Armenien

Aserbaidschan

Republik Belarus

Bosnien und Herzegowina

Georgien

Kap Verde

Republik Moldau

Montenegro

Nordmazedonien

(bis 11.02.2019 EJR Mazedonien)

Russische Föderation

Serbien

Ukraine

Soweit die Staaten in Anhang II EUVisaVO gelistet, sind die Abkommen für ePass-Inhaberinnen und ePass-Inhaber überholt.


Stand März 2021