Schengener Visa-System
Stand März 2021
Bild: Visamarke und Visumantrag - Quelle: Deutsches Konsulat in Moskau - und ePässe von Georgien und Republik Moldau (altes Design), visafreie Einreise für einen Aufenthalt bis 90 Tage in 180 Tagen im Schengen-Raum seit 2014 (Moldau) und 2017 (Georgien) - Quelle: Konsulate der Ausstellerstaaten.
EU-Rechtsakte
1. EUVisaVO
Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.11.2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
ABl.-EU L 303/39 vom 28.11.2018
In Kraft getreten 18.12.2018
Visapflicht (Anhang I) und Visabefreiung (Anhang II) für Einreisen für eine Aufenthaltsdauer bis zu 90 in 180 Tagen. Zuletzt in Anhang II aufgenommen:
2014 Republik Moldau (nur mit ePass)
2017 Georgien (nur mit ePass)
2017 Ukraine (nur mit ePass)
2021 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Drittstaat infolge Brexit)
2. EU-Visakodex
Letzte Änderung
Verordnung (EU) 2019/1155 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)
ABl.-EU L 188/25 vom 12.07.2019
In Kraft getreten 02.08.2019
In Anwendung seit 02.02.2020
Regelung des Visumantrags- und Erteilungsverfahrens für Schengen-Visa Kat C für Einreisen zum Zweck von Aufenthalten bis zu 90 in 180 Tagen im Hoheitsgebiet der Schengen-Vollanwenderstaaten
Einführung des neuen Designs für die Visamarke durch die
17. VO zur Änderung der AufenthV vom 14.01.2019
BGBl. I 10 vom 22.01.2019
in Anlage 13a AufenthV die neue Visa-Marke eingeführt. Seit 21.12.2019 darf nur noch das neue Design verwendet werden, bei Jahres-Visa werden noch die alten Visa-Marken in Umlauf sein..
3. Visa-Erleichterungsabkommen
Mit
Stand 22.02.2021
bestehen Abkommen über die Erleichterung der Visa-Erteilung mit folgenden Drittstaaten als Vertragspartner.
Albanien Armenien Aserbaidschan Republik Belarus Bosnien und Herzegowina Georgien Kap Verde | Republik Moldau Montenegro Nordmazedonien (bis 11.02.2019 EJR Mazedonien) Russische Föderation Serbien Ukraine |
Soweit die Staaten in Anhang II EUVisaVO gelistet, sind die Abkommen für ePass-Inhaberinnen und ePass-Inhaber überholt.
Stand März 2021